Inhalt
- Teilhabe erkrankter Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht durch Einsatz eines Telepräsenzroboters (Avatar)
- Weiterführende Informationen
Teilhabe erkrankter Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht durch Einsatz eines Telepräsenzroboters (Avatar)
über die regionalen Kompetenzzentren des Digitalen Kompetenzzentrums im PL stehen ab sofort Telepräsenzroboter (Avatare) bereit, die Schülerinnen und Schülern mit chronischen Erkrankungen virtuell die Teilnahme am Präsenzunterricht ermöglichen können.
Der Avatar wird dazu im Klassenzimmer aufgestellt und ist über ein Tablet mit dem kranken Kind verbunden. Die Avatare haben eine eingebaute Kamera und ein Mikrofon, damit das Kind den Unterricht in Echtzeit verfolgen kann.
Das Kind kann:
- den AV1 bewegen, indem es den Telepräsenzroboter um 360 Grad dreht oder den Kopf um 70 Grad neigt.
- reden und die Stimme wird in das Klassenzimmer übertragen. Es kann sich stumm schalten oder im Flüstermodus mit dem Banknachbarn/der Banknachbarin sprechen.
- Fragen stellen, sich wie in Videokonferenzen melden oder Emotionen ausdrücken und so aktiv am Unterricht teilnehmen.
- signalisieren, dass es dem Unterricht nur passiv folgen kann (z. B. weil es für eine aktive Teilnahme nicht fit genug ist).
Durch die integrierte Mobilfunk-Karte kann der Avatar auch außerhalb des Klassenzimmers genutzt werden (z. B. im Sportunterricht oder auf dem Schulausflug).
Weiterführende Informationen
Gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung, der ADD und dem LfDI wurden einheitliche Kriterien sowie Verfahrensschritte und Zuständigkeiten für den Einsatz des Avatars in Rheinland-Pfalz festgelegt.
Sie finden diese über das Serviceportal DigiKomp.Wissen.